Die bautechnische Prüfung​

Dr.-Ing. Stefan Doliva ist hoheitlich anerkannter Prüfingenieur für Standsicherheit in den Fachbereichen Stahl- und Massivbau im Bundesland Berlin, prüft aber auch umfänglich im Land Brandenburg.

Die hoheitliche Prüfung von prüfpflichtigen Bauvorhaben wird auch in den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgeführt. In Nordrhein-Westfalen nimmt der Prüfingenieur Dr.-Ing. Stefan Doliva die bautechnische Prüfung als staatlich anerkannter Prüfsachverständiger wahr. Zu den Einzelheiten hinsichtlich der Beauftragung in den vorgenannten Bundesländern sprechen Sie uns gerne an.

Die bautechnische Prüfung von Bauvorhaben, die jeweils nach Landesbaurecht prüfpflichtig sind, umfasst die Validierung der vorgelegten statischen Berechnung, die Korrektur der zugehörigen erforderlichen Konstruktionszeichnungen und auch die durchzuführenden Bauüberwachungen zum ordnungsgemäßen Einbau der standsicherheitsrelevanten Bauteile auf der Baustelle.

Die bautechnische Prüfung erstreckt sich auf Neu- und Umbaumaßnahmen. Neben den Bereichen Wohnungs- und Gewerbebau werden auch industrielle und komplexe ingenieurtechnische Bauwerke behandelt. Ebenfalls werden grundbautechnische Maßnahmen, wie beispielsweise temporäre Baugruben, aber auch dauerhafte geotechnische Konstruktionen (zum Beispiel Stützwände, Unterfangungen von Bauwerken und Konstruktionen zur Sicherung von Geländesprüngen) in Hinsicht auf ihre Standsicherheit geprüft. Konstruktionen aus Glas und Seilnetzen sind ebenfalls Gegenstand der Prüftätigkeit.

Die bautechnische Prüfung umfasst die üblichen Baukonstruktionen von geringer bis  mittlerer Schwierigkeit. In den Fachbereichen Massiv- und Metallbau dürfen neben den gängigen Baukonstruktionen auch Bauwerke mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, unter anderem weitgespannte Hallentragwerke, Falt- und Schalentragwerke oder seilverspannte Zeltdachkonstruktionen, geprüft werden.

Die Prüfung der bautechnischen Unterlagen erfolgt mit Hilfe von händischen und computergestützten Vergleichsrechnungen. Hierbei wird nicht nur die Richtigkeit des gewählten statischen Systems und die Größe der Einwirkungen auf ebensolches beurteilt. Auch das entsprechende Ergebnis wird bestätigt. Weiterhin werden die Konstruktionszeichnungen auf Übereinstimmung mit den statischen Nachweisen kontrolliert. Auch die Einhaltung der in den entsprechenden technischen Regeln niedergelegten Konstruktionsregeln wird überprüft. In einem dritten Schritt erfolgt die stichprobenartige Kontrolle auf Übereinstimmung der Bauausführung mit den Konstruktionszeichnungen auf der Baustelle. Die entsprechenden Ergebnisse der Prüfungs- und Überwachungstätigkeit werden in Prüf-, Überwachungs- und Schlussberichten dokumentiert und stellen einen wichtigen Teil der amtlichen Bauakte dar.

Die Formulare zur Beauftragung der hoheitlichen Prüfung der Standsicherheitsnachweise, der Konstruktionszeichnungen sowie der zugehörigen Bauüberwachung in Berlin und Brandenburg finden Sie in unserem Downloadcenter.