Die externe Schweißaufsicht für metallverarbeitende Unternehmen​

Im Ingenieurbüro Doliva GmbH werden metallverarbeitende Unternehmen durch unsere Schweißfachingenieure (SFI/EWE/IWE) betreut. Diese stehen den unterstützten Betrieben von der Hilfe bei der Auswahl des Schweißprozesses über das Erstellen von Schweißanweisungen bis hin zur Qualifizierung der Betriebsmitarbeiter zur Seite. Die schweißtechnische Begleitung von Betrieben erfolgt bis hin zur Ausführungsklasse 3 (EXC 3) nach DIN EN 1993 (EC 3). Wir betreuen metallverarbeitende Unternehmen weiterhin bei der Zertifizierung ihres Betriebes nach DIN EN 1090.

 

Der sogenannte „geregelte Bereich“ des Schweißens wird im Bauwesen in der DIN EN 1090 behandelt. Zu den geregelten Bereichen gehören neben dem Bauwesen beispielsweise der Brückenbau, der Kranbau, der Schienen- und Luftfahrzeugbau, die Wehrtechnik und weitere Bereiche. Der Maschinenbau ist überwiegend ungeregelt. In den vorgenannten geregelten Bereichen sind spezielle normative Anforderungen an das Schweißen zu erfüllen. Die Anforderungen an die Schweißaufsicht bzw. das Schweißausichtspersonal werden in der DIN EN ISO 14731 geregelt und sind ebenfalls Teil des „geregelten Bereichs“ des Schweißens. Zu den speziellen Anforderungen zählen etwa die Auswahl der Schweißprozesse, die Ausführung und die Überwachung derselben sowie auch die Überwachung der Schweißer und deren Qualifizierung.

 

Vor allem für die im Metall- und Stahlbau tätigen Betriebe bieten wir eine Betreuung als externe Schweißaufsicht an. Die Betreuung erfolgt stets in enger Abstimmung mit den notifizierten Stellen, also den SLV’en (Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalten) oder dem TÜV. In diesem Rahmen beraten wir die ausführenden Betriebe bei der Auswahl der anzuwendenden Schweißprozesse in Abhängigkeit von den Randbedingungen und der zu errichtenden Metallkonstruktion.

 

Weiterhin verfassen wir für die betreuten Unternehmen Schweißanweisungen, qualifizieren diese und führen gern auch die Qualifizierung der Mitarbeiter durch. Im Rahmen der Mitarbeiterqualifizierung müssen Schweißer sogenannte Prüfstücke anfertigen. Entsprechend dieser Prüfstücke wird den Mitarbeitern die Schweißerprüfbescheinigung, der sogenannte Schweißerpass, ausgestellt. Dieser fußt auf dem beim Prüfstück verwendeten Schweißprozess, die ausgeführte Nahtart, das verschweißte Material und die angewandte Schweißposition.

 

Wir betreuen die Schweißer ebenfalls bei den turnusmäßig wiederkehrenden Schweißprüfungen bzw. deren Verlängerungen.